Notarielle Tätigkeitsfelder
Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Unfall oder Krankheit können jeden treffen – und plötzlich kann man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln. Angehörige dürfen dann nicht automatisch entscheiden. Mit notariellen Vorsorgeurkunden bestimmen Sie selbst, wer für Sie handelt.
Warum Vorsorge?
Ohne Vorsorge bestellt das Betreuungsgericht im Ernstfall einen Betreuer – unter Umständen eine fremde Person. Ehegatten, Kinder oder Lebensgefährten haben keine automatische Vertretungsmacht. Wer vorsorgt, behält die Entscheidung darüber, wer handeln darf, in der eigenen Hand.
Die Instrumente
Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung – wir bereiten die Urkunden abgestimmt auf Ihren konkreten Einzelfall vor. Die notarielle Form sorgt dafür, dass die Vollmacht im Rechtsverkehr, etwa bei Banken und Grundbuchämtern, auch tatsächlich anerkannt wird.
Zentrales Vorsorgeregister
Ihre Vorsorgeurkunden werden im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert, das von den Betreuungsgerichten in ganz Deutschland abgefragt wird. So werden sie im Fall der Fälle gefunden und beachtet.
Kontakt
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