Landeswappen Nordrhein-Westfalen Dr. Georg Schneider Notar in Bonn-Beuel

Notarielle Tätigkeitsfelder

Vererben

Durch Testament oder Erbvertrag bestimmen Sie selbst, wer Ihr Vermögen erhält – unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge. Wir gestalten Ihren letzten Willen so, dass er eindeutig ist und rechtssicher umgesetzt wird.

Testament

Ein Testament kann einzeln oder – von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern – gemeinschaftlich errichtet werden. Zwar genügt formal die eigene Handschrift; eigenhändige Testamente enthalten aber häufig Unklarheiten, die später Streit auslösen. Notarielle Beratung und Beurkundung stellen sicher, dass Pflichtteilsansprüche, Vollmachten und alle weiteren Aspekte bedacht sind.

Erbvertrag

Der Erbvertrag ist eine Verfügung von Todes wegen in Vertragsform – auch für Paare ohne Trauschein. Seine Bindungswirkung eignet sich, um den Nachlass im Sinne des zuerst Versterbenden zu steuern; einseitige Änderungsvorbehalte lassen sich vereinbaren. Gegenüber dem gemeinschaftlichen notariellen Testament ist er oft kostengünstiger, weil keine amtliche Verwahrung nötig ist.

Gestaltungsinstrumente

Vermächtnis (einzelne Gegenstände zuwenden, ohne Erbenstellung), Testamentsvollstreckung (sinnvoll bei größeren Vermögen oder wenn Erben die Verwaltung nicht selbst leisten können) und die Benennung eines Vormunds für minderjährige Kinder – wir kombinieren die Instrumente so, dass Ihr Wille bestmöglich zur Geltung kommt.

Zentrales Testamentsregister

Notarielle erbfolgerelevante Urkunden werden im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. So ist gesichert, dass Ihr letzter Wille im Nachlassverfahren gefunden und berücksichtigt wird.

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