Notarielle Tätigkeitsfelder
Schenken & vorweggenommene Erbfolge
Oft ist es sinnvoll, Vermögen schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen – vor allem Grundbesitz an Ehegatten oder Kinder. Solche Übertragungen bedürfen der notariellen Beurkundung; wir gestalten sie so, dass beide Seiten abgesichert sind.
Chancen der lebzeitigen Übergabe
Eine Übertragung zu Lebzeiten kann Kindern den eigenen Hausstand oder die berufliche Existenz erleichtern, Pflichtteilsansprüche unter bestimmten Voraussetzungen begrenzen und schenkung- bzw. erbschaftsteuerliche Freibeträge durch zeitliche Staffelung mehrfach nutzbar machen.
Absicherung des Übergebers
Wer überträgt, gibt etwas aus der Hand – die gesetzliche Rückforderung ist nur eingeschränkt möglich. Deshalb gehören in den Vertrag maßgeschneiderte Sicherungen: Wohnrechte, Versorgungsleistungen, Pflegeverpflichtungen, Abstandszahlungen oder vertragliche Rückforderungsrechte für bestimmte Fälle.
Sorgfältige Abwägung
Ob Zuwendung zu Lebzeiten oder durch letztwillige Verfügung: Die Vor- und Nachteile – auch die steuerlichen Auswirkungen – sind im Einzelfall abzuwägen. Eine Übergabe ist nur dann sinnvoll, wenn beide Seiten dafür bereit sind. Wir erarbeiten mit Ihnen einen Vertrag, der zu Ihrer Situation passt.
Kontakt
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