Notarielle Tätigkeitsfelder
Immobilien
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen das größte Geschäft ihres Lebens. Damit dabei nichts schiefgeht, schreibt das Gesetz die Beurkundung durch einen Notar vor – wir sorgen für einen ausgewogenen Vertrag und einen sicheren Vollzug.
Sicherheit für beide Seiten
Niemand soll zahlen, ohne die Immobilie zu bekommen – und niemand soll sein Eigentum verlieren, ohne den Kaufpreis zu erhalten. Wir besprechen mit allen Beteiligten ihre Ziele, erläutern die Gestaltungsmöglichkeiten und erstellen darauf aufbauend einen ausgewogenen Vertragsentwurf. Nach der Beurkundung besorgen wir die für den Vollzug nötigen Unterlagen und überwachen die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Vom Bauplatz bis zum Bauträgervertrag
Ob Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, unbebautes Grundstück oder Erbbaurecht – die Besonderheiten des Objekts prägen den Vertrag. Das gilt besonders für den Bauträgervertrag, bei dem Grundstück und erst noch zu errichtendes Gebäude zusammen erworben werden.
Finanzierung und Grundschuld
Die Finanzierung sollte vor der Beurkundung stehen. Ist sie geklärt, stimmen wir die Fälligkeit des Kaufpreises auf die Auszahlung des Darlehens ab – und beurkunden die Grundschuld für die Bank auf Wunsch direkt im Anschluss an den Kaufvertrag.
Diese Punkte regelt jeder Immobilienkaufvertrag
- Absicherung von Käufer und Verkäufer
- Löschung oder Fortbestand von Belastungen
- Gewährleistung für Mängel
- Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten
- Aufteilung der Erschließungskosten
- Erfordernis einer Vermessung beim Teilflächenkauf
Kontakt
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- Königswinterer Straße 418, 53227 Bonn
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